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Dokument-ID: 1103904
Umweltinformation
Umweltinformation im Sinne des UIG des Bundes sind alle Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger Form, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen:
- Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Lebensräume, Artenvielfalt)
- Umweltfaktoren (Stoffe, Energien, Abfall, Lärm, Strahlung)
- Verwaltungsmaßnahmen, die sich auf Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken oder diese schützen (Gesetze, Pläne, Programme)
- Kosten/Nutzen-Analysen über derartige Maßnahmen
- Umsetzung des Umweltrechts
- Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit
- Informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG sind:
- Verwaltungsbehörden und unter deren Aufsicht stehende Verwaltungsorgane sowie gesetzlich eingerichtete Beratungsorgane (Bundesbehörden, Forstschutzorgane, etc)
- Organe von Gebietskörperschaften, wenn sie Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes übernehmen (Ressourcenbeschaffung von Bund, Ländern und Gemeinden)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die gesetzlich übertragene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt ausüben (Wasserverbände, Abfallverbände)
- Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die von einer der oben genannten Stellen kontrolliert werden oder die öffentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt erfüllen (Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorger).