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Karin Zahiragic | Glossar

Bauherr

Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage oder eine andere Anlage oder Einrichtung vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Bauherr kann hierbei jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein.