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Neu Dokument-ID: 1103924

Karin Zahiragic | Glossar

Wasserschutzgebiet

Das Wasserschutzgebiet dient der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser. Das Einrichten eines Wasserschutzgebietes durch die Wasserrechtsbehörde ist die wichtigste Voraussetzung für den Schutz einer Wassergewinnungsstelle. Je nach Wassergewinnungsart (Brunnen oder Quellfassung) und lokalen hydrogeologischen Gegebenheiten werden auf der Basis eines hydrogeologischen Projektes im Zuge wasserrechtlichen Bewilligungen durch Sachverständige behördliche Schutzzonen festgelegt.

Zum Wasserschutzgebiet wird ein Gebiet mittels Bescheiderlassung der zuständigen Wasserrechtsbehörde erklärt.