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Dokument-ID: 718728
3.5.5 Direktvergabe
Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Bei der Direktvergabe wird eine Leistung, gegebenenfalls nach Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften von einem oder mehreren Unternehmern, formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen (§ 31 Abs 11 BVergG 2018).