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Neu Dokument-ID: 718903

Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Kosten eines Zivilprozesses

Schon mit Überreichung der Klage hat der Kläger die Pauschalgebühr an das Gericht zu entrichten. Wenn die Klage von einem Rechtsanwalt eingebracht wird, wird vom Gericht die Pauschalgebühr vom Kanzleikonto des Rechtsanwalts eingezogen. Üblicherweise ist die Gebühr dem Rechtsanwalt vorab zu überweisen, bevor dieser die Klage bei Gericht einbringt.

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