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Karin Zahiragic | Glossar

Superädifikat

Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt auf einem fremden Grundstück errichtet wird, sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt und „nicht stets darauf bleiben soll“.

Als Beispiele für Superädifikate sind Markthütten und Praterhütten oder Gartenhäuschen zu nennen. Diese fehlende Belassungsabsicht ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt. Das vielleicht bekannteste untypische Beispiel ist das ehemalige (bis zum Jahr 2013) Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien.

Anders als im gesetzlichen Normalfall fallen beim Superädifikat ausnahmsweise das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum am Grundstück auseinander. Das Eigentum wird nicht im Grundbuch eingetragen, sondern durch Urkundenhinterlegung erworben.

Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält.

Ein Beispiel für Superädifikate sind das im Wiener Prater stehende Kugelhaus „Kugelmugel“ und die „Kaiserin-Elisabeth-Gedächtsniskirche“ auf einem Grundstück der Stadt Wien auf dem Schneeberg.