© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 718279

Rainer Frank - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Behördenzuständigkeit

Instanzen

Nach Art 118 Abs 3 Z 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sind der Gemeinde zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen. In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches besteht ein zweistufiger Instanzenzug; dieser kann gesetzlich ausgeschlossen werden (Art 118 Abs 4 B-VG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop