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Dokument-ID: 1169786
1.2.3 Niederösterreich: Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben sowie Kommissionsgebühren
- Kommissionsgebühren: EUR 13,80 für jede angefangene halbe Stunde für jedes von einer Gemeindebehörde zur Amtshandlung entsandte Amtsorgan (Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 1978, LGBl 3860/2-0 idF LGBl Nr 28/2017); EUR 13,80 für jede angefangene halbe Stunde und je Amtsorgan für die von Behörden des Landes geführten Amtshandlungen in Niederösterreich und Wien; für Amtshandlungen außerhalb von Niederösterreich und Wien sind die anfallenden Kosten des Verfahrens als Barauslagen nach den Vorschriften des § 76 AVG aufzurechnen (Landes-Kommissionsgebührenverordnung 1976, LGBl 3860/1-4)
- Gemeindeverwaltungsabgaben in baurechtlichen Angelegenheiten nach dem NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2026, LGBl Nr 83/2025