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Dokument-ID: 718292
8.2 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 und 2 TBO 2022)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der TBO 2022 ist im § 1 TBO 2022 geregelt. Durch die Tiroler Bauordnung 2022 werden die Zuständigkeit des Bundes sowie sonstige Vorschriften über bauliche Anlagen nicht berührt.
Die TBO 2022 gilt unter anderem nicht für folgende bauliche Anlagen: