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Dokument-ID: 1045855
Aufzug
Aufzug steht für Fahrstuhl oder Lift. Die einzelnen landesgesetzlichen Vorschriften enthalten diesbezügliche bezughabende Regelungen. So ist beispielsweise für das Bundesland Wien vorgesehen, dass Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige nur errichtet, geändert oder betrieben werden dürfen, wenn sie den Bestimmungen des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 entsprechen.