© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1045855

Karin Zahiragic | Glossar

Aufzug

Aufzug steht für Fahrstuhl oder Lift. Die einzelnen landesgesetzlichen Vorschriften enthalten diesbezügliche bezughabende Regelungen. So ist beispielsweise für das Bundesland Wien vorgesehen, dass Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige nur errichtet, geändert oder betrieben werden dürfen, wenn sie den Bestimmungen des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 entsprechen.