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Dokument-ID: 1086698
4.3 Leistungsänderung – Anmeldung der Höhe nach
Anmerkung: Fristen beachten!
Anmeldung der Höhe nach hat schriftlich zu erfolgen
- ehestens (lt ÖNORM B 2110:2023-05-01),
- innerhalb von 3 Monaten, wenn in der Partnerschaftssitzung nichts anderes vereinbart worden ist (lt ÖNORM B 2118:2023-05-01).