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Dokument-ID: 898217
3.15.5 Zuständigkeiten (§ 11 LSD-BG)
Für die Vollziehung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sind zahlreiche Behörden zuständig, abhängig vom Typus des Arbeitsverhältnisses. So ist zum Beispiel die Österreichische Gesundheitskasse für Arbeitnehmer zuständig, die dem ASVG unterliegen.