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Dokument-ID: 898208
3.15.1 Einführung
Bereits seit längerem bestehen von Seiten des Gesetzgebers Bemühungen, Unterentlohnungen und sonstigen Sozialbetrug, die bedauerlicherweise immer wieder vorkommen, unter Kontrolle zu bringen. Diese Regelungen wurden zunächst in den bereits bestehenden Gesetzen umgesetzt (siehe zB Kapitel 2.8 Aufzeichnungspflicht).