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Neu Dokument-ID: 1103930

Karin Zahiragic | Glossar

Widmung

Bei der Widmung eines Grundstückes, wie sie im Flächenwidmungsplan festgelegt ist, handelt es sich immer um eine Zielvorgabe für eine langfristige Verwendung, die von der aktuellen Nutzung verschieden sein kann. Im Flächenwidmungsplan einer Gemeinde – als wesentliches Instrument der Raumordnung – ist das gesamte Gemeindegebiet räumlich und funktionell gegliedert, um den Erfordernissen einer geordneten Besiedelung, der wirtschaftlichen Entwicklung, von Tourismus, Erholung und den Bedürfnissen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung zu tragen.

Als wesentliche Widmungskategorien gelten Bauland, Grünland und Verkehrsflächen. Die genaue Bezeichnung ist ebenso wie weitere Untergliederungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, weil die Erlassung von Raumordnungsgesetzen in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer fällt.