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Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Historische und europäische Entwicklung

Vor dem ersten Bundesvergabegesetz, dem BVergG 1993, war das Vergaberecht im Wesentlichen lediglich in der ÖNORM A 2050 („Vergebung von Leistungen“) geregelt. Dem BVergG 1993 folgten das BVergG 1997, das BVergG 2002, das BVergG 2006 und das nunmehr geltende BVergG 2018.

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