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Dokument-ID: 1001358
2.1.8 Sonstiges – Definitionen und Erkenntnisse
Definitionen
In § 2 B-BauG, LGBl Nr 1998/10 idF LGBl Nr 2020/83, wird festgelegt:
Lt § 2 leg cit wie folgt:
Abs 1
„… Bauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind …“