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Dokument-ID: 1046266
Bauzins
Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks, ein Bauwerk zu haben. Dem Baurecht liegt ein meist entgeltlicher Titel zugrunde, aus dem der Berechtigte einen Bauzins schuldet. Er hat in Bezug auf das Bauwerk die Rechte eines Eigentümers, in Bezug auf das Grundstück jene des Fruchtnießers.