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Dokument-ID: 1068456
Gemeinschaftsanlage
Ist eine bauliche Anlage bzw Teil einer baulichen Anlage, die einer Vielzahl von Nutzern zu einem bestimmten Zweck dient, wobei die Nutzer in einer bestimmten Weise verbunden sind, beispielsweise als Bewohner eines Baugebietes, eines Wohnblockes etc. Beispiele sind Spielflächen für Kinder, Plätze für Abfallbehälter sowie Stellplätze und Garagen. Bei der Gemeinschaftsanlage steht es der Gemeinschaft frei, diese gegen eine Beteiligung an Kosten des Betriebes zu nutzen.