3.7.1 Allgemeines
Das Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (kurz: K-ROG 2021), LGBl Nr 59/2021, idgF LGBl Nr 11/2026 ist am 01.01.2022 in Kärnten in Kraft getreten. Es regelt die überörtliche und örtliche Raumordnung.
Soweit durch dieses Gesetz der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, ist es so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt. Insbesondere gilt dieses Gesetz nicht für planende Maßnahmen des Verkehrswesens bezüglich Bundesstraßen, Eisenbahnen, Seilbahnen, Luftfahrt oder Schifffahrt, des Bergwesens, des Wasserrechts, des Forstwesens und in militärischen Angelegenheiten.