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Dokument-ID: 1001370
2.2.4 Objektbezogene Entwurfsvorgaben
Nach § 47 Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), LGBl Nr 2021/59 idgF, sind nachstehende Vorgaben bei Erwerb eines von einem Bebauungsplan erfassten Grundstückes für die nachfolgende Objektplanung zulässig: