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Dokument-ID: 718128
4.3.3 Antragstellung, Vorprüfung und Möglichkeit der Projektänderung
Antragsbeilagen (§ 18 NÖ BO 2014)
Die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages rechtswidrig wäre (VwGH 20.12.2005, 2003/05/0118). Dem Antrag – für den keine besonderen Formvorschriften gelten – sind gem § 18 Abs 1 NÖ BO 2014 folgende Beilagen anzuschließen: