© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 718220

Claudia Humer - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.7 Bauausführung, Fertigstellung und Benützungsrecht

Beginn der Bauausführung(§ 39 Abs 1 Oö. BauO 1994)

Mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens darf gem § 39 Abs 1 Oö. BauO 1994 erst nach dem Eintritt der Rechtskraft eines Baubewilligungsbescheids begonnen werden, wobei gem § 56 Oö. BauO 1994 eine anhängige Bescheidbeschwerde eines Nachbarn an das Oö. Landesverwaltungsgericht nicht schadet.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop