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Dokument-ID: 718206
5.1 Rechtsgrundlagen und Allgemeines
Gliederung des Oö. Baurechts
Die erste „einheitliche“ Bauordnung in Oberösterreich war die Oö. Bauordnung 1976, die sowohl die allgemeinen als auch die technischen Bestimmungen des bis dahin zersplitterten oberösterreichischen Baurechts in ein für ganz Oberösterreich geltendes Baurecht zusammenfügte.