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Dokument-ID: 898219
3.15.6 Meldepflicht (§§ 19 ff LSD-BG)
Grundsätzlich ist jede Entsendung oder Überlassung nach Österreich zu melden. Wichtig ist, dass jede Entsendung oder Überlassung gesondert zu melden ist. Das Gesetz regelt zudem, welche Informationen in der Meldung aufzunehmen sind.