© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 718250

Silverius Zraunig - Yvonne Koller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.7 Behörden und Bau-Delegierungsverordnungen

Behörden

Baubehörde ist nach § 22 des Baupolizeigesetzes grundsätzlich der Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Nach Art 118 Abs 4 B-VG sind die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von der Gemeinde im Rahmen der Gesetze und Verordnungen in eigener Verantwortung frei von Weisungen und unter Ausschluss eines Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen. Dem Land steht das Aufsichtsrecht zu.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop