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Dokument-ID: 718236
6.3.1 Begriffsbestimmungen und Arten von Bauvorhaben
Legaldefinitionen (§ 1 BauPolG)
Bau: Überdachtes oder überdecktes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und wenigstens einen Raum zum Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung von Sachen umfasst; das Vorliegen von Seitenwänden ist für einen Bau nicht wesentlich.