Eigentumsblatt
Das Baurecht ist seiner Natur nach ein dingliches Recht, vergleichbar mit dem Eigentumsrecht. Als solches entsteht es erst mit Eintragung in das Grundbuch. Das Baurecht wird beim Grundstückseigentümer im so genannten Lastenblatt (C-Blatt) eingetragen. Das Baurecht selbst erhält so wie ein Grundstück auch, eine eigene Grundbuchseinlage, in der im so genannten Eigentumsblatt (B-Blatt) der Baurechtsnehmer als Eigentümer des Baurechts eingetragen wird. Um eine entsprechende Eintragung muss beim jeweiligen Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) angesucht werden, in dessen Sprengel sich das Grundstück befindet, auf dem ein entsprechendes Baurecht eingeräumt werden soll.