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Dokument-ID: 725724
3.1.6 Mängel an Oberflächen (Wandflächen, Bodenflächen)
Abweichungen an Oberflächen sind generell häufig Anlass von Mängelrügen.
Hauptsächlich anzuführen sind:
- Risse (zB Beton, Verputz, Fugen, Materialübergänge)
- Abweichungen in der Ebenflächigkeit (zB Böden, Verputz)
- Abweichungen in der Struktur oder Farbe (zB Fassaden, Verputz)
- Abweichungen des allgemeinen Erscheinungsbildes (zB Sichtbeton, Sichtmauerwerk)