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Dokument-ID: 725711
3.1 Baumängel und Schäden im Hochbau
Insbesondere im Hochbau ist grundsätzlich zwischen Mängeln zu unterscheiden, die im Wesentlichen das Erscheinungsbild eines Bauteils betreffen (Farb- und Strukturabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten, Rissebildungen etc) und Mängeln, die allenfalls eine Beeinträchtigung der übrigen technischen Funktionen darstellen (Abdichtung, Wärmedämmung, Schalldämmung, Wind- und Schlagregendichtheit, Funktions- und Gebrauchstauglichkeit etc).