1.2.4 Ablauf des Zivilprozesses
Nach Einbringung der Klage und Erstattung des Einspruchs oder der Klagebeantwortung übermittelt das Gericht eine schriftliche Ladung zur vorbereitenden Tagsatzung. Bei dieser ersten mündlichen Verhandlung versucht der Richter eine vergleichsweise Einigung herbeizuführen. Scheitern die Vergleichsgespräche, werden vom Richter das wechselseitige Vorbringen und die Beweisanträge zu Protokoll genommen. Die Beweisurkunden werden nummeriert und zum Gerichtsakt genommen. Die Parteien können zu den Urkunden der Gegenseite hinsichtlich Echtheit (Verfasser der Urkunde) und Richtigkeit (Inhalt der Urkunde) Urkundenerklärungen abgeben. Der Richter erörtert dann mit den Parteien das weitere Prozessprogramm und setzt den nächsten Verhandlungstermin fest.