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Dokument-ID: 718224
5.9 Oö. BauTG 2013
Die allgemeinen und besonderen technischen Bauvorschriften finden sich im Oö. Bautechnikgesetz 2013. Grundsätzlich gilt, dass (auch bewilligungs- und anzeigefreie) Bauwerke und alle ihre Teile so geplant und ausgeführt werden müssen, dass sie die in § 3 Oö. BauTG 2013 angeführten bautechnischen Anforderungen erfüllen.