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Dokument-ID: 1104141
2.9.9 W: Kommentar
Da diese Planungsmethode eine neue Entwicklung einleitet, seien einige Hinweise erlaubt:
- Definitionen fehlen für:
- „Struktur“
- „Stadtstruktur“
- „Strukturgebiet
- „Struktureinheit“
- „Öffentliche Rücksicht“
- Erläuterungen fehlen für:
- „Verschiedene Widmung der Grundflächen auf dem Bauplatz“
- Wird die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze gelöst oder ist „Bauplatz“ eine Teilmenge von „Grundstück“?
- Wie groß muss etwa ein Bauplatz sein, wenn er eine „Struktur“ bilden kann?
- Können die zur Auswahl stehenden Planungsmethoden in einem Bebauungsplan gemeinsam Anwendung finden?
- Der skizzierte „Strukturplan“ setzt partiell den FlWPl und den BBPL außer Kraft. Entfallen alle potentiellen Entschädigungen?
- Durch den „Strukturplan“ werden alle Min- und Max-Werte von FlWPl, BBPL und BG außer Kraft gesetzt. Nach welchen Methoden werden Grenzwerte baulicher Nutzungen für das Erstellen von Strukturplänen gewonnen?