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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Abgrenzungsfragen

Geltung des BauKG auch für selbstständige Unternehmer?

Aus § 1 Abs 1 BauKG ergibt sich, dass der Zweck des Gesetzes die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf Baustellen ist. Das Gesetz spricht also explizit von Arbeitnehmern. Tatsächlich sind auf Baustellen in der Praxis aber häufig auch Unternehmer selbstständig am Werk. Es stellt sich damit die naheliegende Frage, ob auch diese selbstständigen Professionisten vom Schutzzweck des Gesetzes umfasst sind.

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