Neu
Dokument-ID: 1012697
4.1 Arbeitgeber – Rechte und Pflichten
Das ASchG überträgt Arbeitgebern die Verpflichtung, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer in allen Belangen, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Diese Verpflichtung wird durch gesetzliche Rechte gestützt.