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Dokument-ID: 789855
1.1 Der Kollektivvertrag
Die gesetzliche Grundlage für Kollektivverträge in Österreich stellt dabei das Arbeitsverfassungsgesetz vom 14. Dezember 1973 (ArbVG) dar. Neben den Bestimmungen zum Kollektivvertrag enthält dieses Gesetz Regelungen zum Mindestlohntarif, zur Festsetzung der Lehrlingsentschädigung, zu Betriebsvereinbarungen sowie zu den Aufgaben und Rechten des Betriebsrates.