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Neu Dokument-ID: 1046254

Karin Zahiragic | Glossar

Baurechtsvertrag

Der Baurechtsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag über die Einräumung des Baurechts zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauberechtigten. Der Bauberechtigte ist jene natürliche oder juristische Person, dem ein zivilrechtliches Baurecht eingeräumt wird. Sollten die Voraussetzungen des Notariatsgesetzes, wie beispielsweise bei entgeltlichen Baurechtsverträgen zwischen den Ehegatten zur Anwendung kommen, ist der Baurechtsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu errichten. Der Inhalt des Baurechtsvertrags wird dem Willen der Vertragsparteien überlassen. Schranken werden durch das Baurechtsgesetz insofern gesetzt, als es einerseits vorsieht, dass das Baurecht nicht für weniger als zehn Jahre und nicht mehr als hundert Jahre eingeräumt werden darf. Auch bezüglich des Eröschens sieht das Baurecht eine Beschränkung vor: So darf das Erlöschen des Baurechts wegen Verzugs der Zinszahlung nur für den Fall vereinbart werden, dass der Bauzins mindestens auf zwei aufeinander folgende Jahre nicht gezahlt wurde. Dies bedeutet, dass trotz einer lang andauernden Vertragsbeziehung eine Kündigung grundsätzlich fast nicht möglich ist. Das Baurecht kann nicht für einen Teil eines bereits bestehenden Gebäudes eingeräumt werden. Möglich ist auch die Einräumung eines Baurechtswohnungseigentums. Der Baurechtsberechtigte hat das Recht, auf fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Am Gebäude stehen ihm alle Rechte eines Eigentümers zu. Am sonstigen Grundstück ist der Bauberechtigte nur Nutznießer, außer im Baurechtsvertrag wurde anderes vereinbart.