Demo-Dokumente
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Der Bauplatz (§ 3 Oö. BauO 1994)
Die Widmung eines Grundstücks ist zwar Grundlage für eine Bebauung, reicht allerdings allein nicht aus. Zusätzlich bedarf das Bauvorhaben einer Bauplatzbewilligung.Claudia Humer - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 718208 -
Allgemeines: Rechtsgrundlagen, Geltungsbereich und Begriffe
An dieser Stelle wird auf den Geltungsbereich des Vorarlberger Baugesetzes sowie auf zentrale Begriffe, die darin definiert werden, näher eingegangen.Sabine Miessgang - Manuel Fleisch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 718351 -
Erwerb des Baugrundstücks
Die Möglichkeit ein Baugrundstück zu erwerben, ist idR der Kauf eines Grundstückes, zusätzlich gibt es die Möglichkeit ein Grundstück zu mieten, pachten oder einen Fruchtgenuss zu erwerben und mit einem eingeräumten Baurecht ein Bauwerk zu errichten.Peter Brodner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 721344