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Neu Dokument-ID: 718406

Gerhard Cech | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Rechtsgrundlagen zum Wiener Baurecht

Zentrale Rechtsvorschrift zum Wiener Baurecht ist die Bauordnung für Wien (BO), LGBl 11/1930, zuletzt geändert durch die Novelle LGBl 37/2023. Dazu gibt es einige Durchführungsverordnungen der Wiener Landesregierung, wovon in formeller Hinsicht besonders die Bauplanverordnung, LGBl 1/1993, und in inhaltlicher Hinsicht die Bautechnikverordnung 2023, LGBl 14/2024 zu erwähnen ist. Mit der letztgenannten Verordnung werden die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), in der Fassung 2023, mit Ausnahme der Punkte 2.1.5 und 2.1.6 der OIB-Richtlinie 4 (Hebeeinrichtungen anstelle von Personenaufzügen) und Punkt 5 der OIB-Richtlinie 5 (Schallimmissionen von technischen Anlagen) verbindlich erklärt.

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