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Neu Dokument-ID: 1068536

Karin Zahiragic | Glossar

Naturschutz

Der Naturschutz hat zum Ziel, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (vgl § 1 BNatSchG).

Angelegenheiten des Naturschutzes fallen in Österreich in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Daher kommt den Naturschutzfachstellen der Ämter der Landesregierungen besondere Bedeutung zu. Die mit dem Schutz von Natur und Landschaft betrauten Abteilungen der Bundesländer sind oberste Naturschutzbehörde.

Gemäß den Landesnaturschutzgesetzen in Österreich sind die Bezirksverwaltungsbehörden Naturschutzbehörde erster Instanz: ihnen obliegt unter anderem das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zahlreiche Eingriffe in Natur und Landschaft.