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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Grundzüge des Allianzvertrags

Grundlegendes

Bauprojekte bringen die beinahe schon zur Gewohnheit gewordene Problematik mit sich, dass früher oder später im Laufe der Durchführung Änderungs- oder Anpassungsbedarf entsteht. Blickt man auf die Komplexität größerer Bauprojekte und auf die unzähligen hierfür einzuhaltenden rechtlichen und technischen Anforderungen, ist dies nicht weiter verwunderlich. Althergebrachte Risikoverteilungsmodelle und schlichte Werkverträge können diesen Anforderungen zusehends weniger entsprechen. Änderungswünsche bzw -notwendigkeiten bieten letztlich reichlich Konfliktpotenzial hinsichtlich der Verantwortung und Quantifizierung der vertraglichen Konsequenzen. Eine wesentliche Ursache liegt hierbei in der traditionellen Vertragsgestaltung des Bauwesens, deren teils zu starres Korsett nicht immer genug Spielraum lässt, um beide Vertragsparteien gleichermaßen fair zu behandeln bzw einen beidseitig vertretbaren Risikoausgleich zu gewährleisten.

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