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Karin Zahiragic | Glossar

Zivilgeometer

Zivilgeometer sind als Ziviltechniker mit öffentlichem Glauben versehene Personen und als Vermessungsbefugte für die Dokumentation von Eigentum an Grund und Boden tätig. Voraussetzung für die Berufsausübung ist das Studium Vermessungswesen und Geoinformation an einer Technischen Universität, eine dreijährige einschlägige Praxis und die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung. Ziviltechniker sind zur uneingeschränkten Objektivität und Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Normen verpflichtet. Ziviltechniker haften persönlich für ihre Tätigkeit und unterliegen einem strengen Disziplinarrecht.