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Dokument-ID: 725728
4 Gewährleistung für Baumängel
Neben einem Schadenersatzanspruch stellt der Rechtsbehelf der Gewährleistung mit Sicherheit die am häufigsten genutzte Anspruchsgrundlage dar, Abhilfe für ein mangelbehaftetes Werk zu erhalten. Es besteht dabei die Option, das Werk verbessern zu lassen oder allenfalls einen der übrigen Gewährleistungsbehelfe geltend zu machen.