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Dokument-ID: 1009487
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
§ 190. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen
Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder dieses dynamischen Beschaffungssystems voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.