Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
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1. Teil § 1. - § 3.
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen -
2. Teil § 4. - § 165.
Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber-
1. Hauptstück § 4. - § 30.
Geltungsbereich, Grundsätze-
1. Abschnitt § 4.
Persönlicher Geltungsbereich -
2. Abschnitt § 5. - § 8.
Auftragsarten -
3. Abschnitt § 9. - § 11.
Ausnahmen vom Geltungsbereich, gemeinsame Auftragsvergabe -
4. Abschnitt § 12. - § 19.
Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes- § 12. Schwellenwerte
- § 13. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
- § 14. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
- § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
- § 16. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
- § 17. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen
- § 18. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
- § 19. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
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5. Abschnitt § 20. - § 30.
Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen- § 20. Grundsätze des Vergabeverfahrens
- § 21. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 22. Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
- § 23. Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 24. Vorherige Erkundung des Marktes
- § 25. Vorarbeiten
- § 26. Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 27. Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte
- § 28. Gesamt- oder Losvergabe
- § 29. Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis
- § 30. Verwendung des CPV
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2. Hauptstück § 31. - § 47.
Arten und Wahl der Vergabeverfahren-
1. Abschnitt § 31. - § 32.
Arten der Vergabeverfahren -
2. Abschnitt § 33. - § 42.
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich- § 33. Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
- § 34. Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder des wettbewerblichen Dialoges
- § 35. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen
- § 36. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferaufträgen
- § 37. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen
- § 38. Wahl der elektronischen Auktion
- § 39. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung
- § 40. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 41, Wahl der Innovationspartnerschaft
- § 42. Wahl des Wettbewerbes
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3. Abschnitt § 43. - § 47.
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
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3. Hauptstück § 48. - § 150.
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren-
1. Abschnitt § 48. - § 49.
Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation -
2. Abschnitt § 50. - § 66.
Bekanntmachungen-
1. Unterabschnitt § 50. - § 54.
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen -
2. Unterabschnitt § 55. - § 61.
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich- § 55. Arten der Bekanntmachung
- § 56. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 57. Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene
- § 58. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 59. Bekanntmachungen in Österreich
- § 60. Bekanntmachung einer Vorinformation in Österreich
- § 61. Bekanntgaben auf Unionsebene
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3. Unterabschnitt § 62. - § 66.
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
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3. Abschnitt § 67. - § 77.
Fristen-
1. Unterabschnitt § 67. - § 69.
Allgemeine Bestimmungen über Fristen -
2. Unterabschnitt § 70. - § 74.
Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich- § 70. Teilnahmeantragsfrist
- § 71. Angebotsfrist
- § 72. Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
- § 73. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
- § 74. Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
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3. Unterabschnitt § 75. - § 77.
Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
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4. Abschnitt § 78. - § 87.
Eignung der Unternehmer-
1. Unterabschnitt § 78.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer -
2. Unterabschnitt § 79. - § 87.
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise- § 79. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 80. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber
- § 81. Nachweis der Befugnis
- § 82. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 83. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 84. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- § 85. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
- § 86. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- § 87. Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
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5. Abschnitt § 88. - § 111.
Die Ausschreibung-
1. Unterabschnitt § 88. - § 102.
Allgemeine Bestimmungen- § 88. Grundsätze der Ausschreibung
- § 89. Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen
- § 90. Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen
- § 91. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- § 92. Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 93. Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 94.
- § 95. Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich
- § 96. Alternativ- und Variantenangebote
- § 97. Abänderungsangebote
- § 98. Subunternehmerleistungen
- § 99. Arten und Mittel zur Sicherstellung
- § 100. Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- § 101. Berichtigung der Ausschreibung
- § 102. Nutzung von elektronischen Katalogen
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2. Unterabschnitt § 103. - § 109.
Die Leistungsbeschreibung -
3. Unterabschnitt § 110. - § 111.
Bestimmungen über den Leistungsvertrag
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6. Abschnitt 112. - § 124.
Ablauf einzelner Vergabeverfahren und Teilnehmer im Vergabeverfahren-
1. Unterabschnitt 112. - § 114.
Ablauf des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens -
2. Unterabschnitt § 115. - § 117.
Ablauf des wettbewerblichen Dialoges -
3. Unterabschnitt § 118. - § 121.
Ablauf der Innovationspartnerschaft -
4. Unterabschnitt § 122. - § 124.
Teilnehmer im Vergabeverfahren- § 122. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- § 123. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften
- § 124. Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation
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7. Abschnitt § 125. - § 131.
Das Angebot -
8. Abschnitt § 132. - § 145.
Das Zuschlagsverfahren-
1. Unterabschnitt § 132. - § 133.
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten -
2. Unterabschnitt § 134. - § 141.
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten- § 134. Allgemeine Bestimmungen
- § 135. Vorgehen bei der Prüfung
- § 136. Zweifelhafte Preisangaben
- § 137 Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung
- § 138. Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 139. Aufklärungen und Erörterungen
- § 140. Dokumentation der Angebotsprüfung
- § 141. Ausscheiden von Angeboten
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3. Unterabschnitt § 142. - § 145.
Der Zuschlag
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9. Abschnitt § 146. - § 150.
Beendigung des Vergabeverfahrens- § 146. Allgemeine Bestimmungen
- § 147. Vergabevermerk
- § 148. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist
- § 149. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist
- § 150. Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes
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4. Hauptstück § 151. - § 165.
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren-
1. Abschnitt § 151. - § 152.
Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene oder per Untergrundbahn -
2. Abschnitt § 153. - § 155.
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen -
3. Abschnitt § 156. - § 159.
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen -
4. Abschnitt § 160. - § 162.
Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems -
5. Abschnitt § 163. - § 165.
Bestimmungen über Wettbewerbe
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3. Teil § 166. - § 326.
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber-
1. Hauptstück § 166. - § 202.
Geltungsbereich, Grundsätze-
1. Abschnitt § 166. - § 169.
Persönlicher Geltungsbereich -
2. Abschnitt § 170. - § 176.
Sektorentätigkeiten -
3. Abschnitt § 177.
Auftragsarten -
4. Abschnitt § 178. - § 184.
Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich, gemeinsame Auftragsvergabe- § 178. Ausgenommene Vergabeverfahren
- § 179. Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
- § 180. Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber
- § 181. Aufträge an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen
- § 182.
- § 183. Verpflichtungen für Sektorenauftraggeber im Bereich der Förderung von Erdöl oder Gas
- § 184. Freistellung vom Anwendungsbereich
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5. Abschnitt § 185. - § 192.
Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes- § 185. Schwellenwerte
- § 186. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
- § 187. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
- § 188. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
- § 189. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
- § 190. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen
- § 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
- § 192. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
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6. Abschnitt § 193. - § 202.
Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen- § 193. Grundsätze des Vergabeverfahrens
- § 194. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 195. Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Sektorenauftraggeber
- § 196. Vorbehaltene Aufträge zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 197. Vorherige Erkundung des Marktes
- § 198. Vorarbeiten
- § 199. Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 200. Schutz der Vertraulichkeit, Verwertungsrechte
- § 201. Gesamt- oder Losvergabe
- § 202. Verwendung des CPV
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2. Hauptstück § 203. - § 216.
Arten und Wahl der Vergabeverfahren-
1. Abschnitt § 203. - § 204.
Arten der Vergabeverfahren -
2. Abschnitt § 205. - § 211.
Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich- § 205. Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung, des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des wettbewerblichen Dialoges
- § 206. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- § 207. Wahl der elektronischen Auktion
- § 208. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen aufgrund einer Rahmenvereinbarung
- § 209. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 210. Wahl der Innovationspartnerschaft
- § 211. Wahl des Wettbewerbes
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3. Abschnitt § 212. - § 216.
Wahl der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
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3. Hauptstück § 217. - § 311.
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren-
1. Abschnitt § 217. - § 218.
Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation -
2. Abschnitt § 219. - § 237.
Bekanntmachungen-
1. Unterabschnitt § 219. - § 223.
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen -
2. Unterabschnitt § 224. - § 232.
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich- § 224. Arten der Bekanntmachung
- § 225. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 226. Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung auf Unionsebene
- § 227. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 228. Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
- § 229. Bekanntmachungen in Österreich
- § 230. Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in Österreich
- § 231. Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 232. Bekanntgaben in Österreich
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3. Unterabschnitt § 233. - § 237.
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
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3. Abschnitt § 238. - § 247.
Fristen-
1. Unterabschnitt § 238. - § 240.
Allgemeine Bestimmungen über Fristen -
2. Unterabschnitt § 241. - § 246.
Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich- § 241. Auskunftsfrist
- § 242. Teilnahmeantragsfrist
- § 243. Angebotsfrist
- § 244. Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
- § 245. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren nach regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung
- § 246. Verkürzte Angebotsfrist im beschleunigten offenen Verfahren bei Dringlichkeit
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3. Unterabschnitt § 247.
Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
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4. Abschnitt § 248. - § 258.
Eignung der Unternehmer- § 248. Allgemeine Bestimmungen
- § 249. Ausschlussgründe
- § 250. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 251. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber
- § 252. Nachweis der Befugnis
- § 253. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 254. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 255. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit
- § 256. Prüfsystem
- § 257. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- § 258. Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
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5. Abschnitt § 259. - § 278.
Die Ausschreibung-
1. Unterabschnitt § 259. - § 271.
Allgemeine Bestimmungen- § 259. Grundsätze der Ausschreibung
- § 260. Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen
- § 261. Bereitstellung oder Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen
- § 262. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- § 263. Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 264. Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 265. Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich
- § 266. Alternativ- und Variantenangebote
- § 267. Abänderungsangebote
- § 268. Subunternehmerleistungen
- § 269. Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
- § 270. Berichtigung der Ausschreibung
- § 271. Nutzung von elektronischen Katalogen
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2. Unterabschnitt § 272. - § 278.
Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag
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6. Abschnitt § 279. - § 291.
Ablauf einzelner Vergabeverfahren und Teilnehmer im Vergabeverfahren-
1. Unterabschnitt § 279. - § 281.
Ablauf des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens -
2. Unterabschnitt § 282. - § 284.
Ablauf des wettbewerblichen Dialoges -
3. Unterabschnitt § 285. - § 288.
Ablauf der Innovationspartnerschaft -
4. Unterabschnitt § 289. - § 291.
Teilnehmer im Vergabeverfahren- § 289. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- § 290. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften
- § 291. Interessensbestätigung im Fall einer Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
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7. Abschnitt § 292. - § 297.
Das Angebot -
8. Abschnitt § 298. - § 307.
Das Zuschlagsverfahren-
1. Unterabschnitt § 298. - § 303.
Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten- § 298. Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung der Angebote
- § 299. Vorgehen bei der Prüfung der Angebote
- § 300. Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung
- § 301. Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 302. Ausscheiden von Angeboten
- § 303. Ausscheiden von Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
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2. Unterabschnitt § 304. - § 307.
Der Zuschlag
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9. Abschnitt § 308. - § 311.
Beendigung des Vergabeverfahrens
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4. Hauptstück § 312. - § 326.
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren-
1. Abschnitt § 312. - § 313.
Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene oder per Untergrundbahn -
2. Abschnitt § 314. - § 316.
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen -
3. Abschnitt § 317. - § 320.
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen -
4. Abschnitt § 321. - § 323.
Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems -
5. Abschnitt § 324. - § 326.
Bestimmungen über Wettbewerbe
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4. Teil § 327. - § 357.
Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht-
1. Hauptstück § 327. - § 332.
Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung -
2. Hauptstück § 333. - § 357.
Besondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes-
1. Abschnitt § 333. - § 341.
Allgemeine Bestimmungen -
2. Abschnitt § 342. - § 349.
Nachprüfungsverfahren- § 342. Einleitung des Verfahrens
- § 343. Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 344. Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
- § 345. Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung
- § 346. Parteien des Nachprüfungsverfahrens
- § 347. Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers
- § 348. Entscheidungsfrist
- § 349. Mutwillensstrafen
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3. Abschnitt § 350. - § 352.
Einstweilige Verfügungen -
4. Abschnitt § 353. - § 357.
Feststellungsverfahren
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5. Teil § 358. - § 374.
Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen-
1. Hauptstück § 358. - § 362.
Außerstaatliche Kontrolle, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, statistische Verpflichtungen- § 358. Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
- § 359. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Auftraggebern und Behörden
- § 360. Statistische Verpflichtungen
- § 361. Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen
- § 362. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
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2. Hauptstück § 363. - § 374.
Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen- § 363. Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern
- § 364. Aufbewahrungspflichten
- § 365. Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit
- § 366. Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen
- § 367. Meldepflichten bei Bauaufträgen
- § 368. Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
- § 369. Schadenersatzansprüche
- § 370. Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
- § 371. Beendigungsrecht des Auftraggebers
- § 372. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
- § 373. Zuständigkeit und Verfahren
- § 374. Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit
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6. Teil § 375. - § 382.
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen- § 375. Strafbestimmungen
- § 376. Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
- § 377. Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
- § 378. Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
- § 379. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
- § 380. Vollziehung
- § 381. Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
- § 382. Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
- Anhang I
- Anhang II
- Anhang III
- Anhang IV
- Anhang V
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Anhang VI
In die Bekanntmachung gemäß den §§ 56 und 59 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 61 und 62 aufzunehmende Angaben - Anhang VII
- Anhang VIII
- Anhang IX
- Anhang X
- Anhang XI
- Anhang XII
- Anhang XIII
- Anhang XIV
- Anhang XV
- Anhang XVI
- Anhang XVII
- Anhang XVIII
- Anhang XIX
- Anhang XX
- Anhang XXI