Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
TEIL B
In der Vorinformation aufzuführende Angaben
I. Obligatorische Angaben
1. | Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind. | |||||||||
2. | E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können. | |||||||||
3. | Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers. | |||||||||
4. | Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann. | |||||||||
5. | CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben. | |||||||||
6. | NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben. | |||||||||
7. | Kurzbeschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen. | |||||||||
8. | Wenn die Vorinformation nicht als Bekanntmachung dient, voraussichtlicher Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für den (die) in der Vorinformation genannten Auftrag (Aufträge). | |||||||||
9. | Tag der Absendung der Bekanntmachung. | |||||||||
10. | Sonstige einschlägige Auskünfte. | |||||||||
11. | Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das GPA fällt oder nicht. | |||||||||
II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient
1. | Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) bekunden sollten. | |||||||||
2. | Art des Vergabeverfahrens (nichtoffene Verfahren, ob mit oder ohne dynamisches Beschaffungssystem, oder Verhandlungsverfahren). | |||||||||
3. | Gegebenenfalls Angaben, ob
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4. | Soweit bereits bekannt, Zeitrahmen für die Bereitstellung der Produkte beziehungsweise die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags. | |||||||||
5. | Soweit bereits bekannt, Teilnahmebedingungen, einschließlich
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6. | Soweit bereits bekannt, Kurzbeschreibung der Zuschlagskriterien. | |||||||||
7. | Soweit bereits bekannt, geschätzte Gesamtgrößenordnung des (der) Auftrags (Aufträge); bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben. | |||||||||
8. | Fristen für den Eingang der Interessenbekundungen. | |||||||||
9. | Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind. | |||||||||
10. | Sprache oder Sprachen, in denen die Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote abzugeben sind. | |||||||||
11. | Gegebenenfalls Angaben, ob
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12. | Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht. | |||||||||
13. | Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind. | |||||||||