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Neu Dokument-ID: 1009488

Vorschrift

Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)

Inhaltsverzeichnis

§ 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften

idF BGBl. I Nr. 65/2018 | Datum des Inkrafttretens 21.08.2018

Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.