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1.5 Bauwerkvertrag (Weiterführung nach Insolvenz)
Bauwerkvertrag
Auftraggeber:
XYZ Wohnbau GmbH, FN … a, Adresse
(idF Auftraggeber)
Auftragnehmer:
ABC Bau GmbH, FN … b, Adresse
als Generalunternehmer und Auftragnehmer (idF Auftragnehmer) wie folgt:
1. Präambel
Gegenstand des Werkvertrages sind die Baumeisterarbeiten zum BV …, PLZ Ort … Der Auftraggeber hat die Ausschreibungsunterlagen auf Basis der allgemeinen rechtlichen Vertragsbestimmungen und der besonderen Vertragsbestimmungen, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, erstellt.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die xy Bau GmbH und des Umstandes, dass der Masseverwalter den Eintritt in den Bauvertrag vom … zwischen dem Auftraggeber und der xy Bau GmbH nicht erklärt hat bzw das Unternehmen geschlossen wurde, führt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer die weitere Bauabwicklung im Sinn des gegenständlichen Werkvertrages wie folgt fort:
2. Vertragsgegenstand
Der oben angeführte Bauvertrag vom … gilt vollinhaltlich zwischen Auftraggeber und (nunmehrigem) Auftragnehmer mit den nachstehenden Änderungen und Ergänzungen, wobei für den Fall von Widersprüchen die Regelungen in gegenständlichem Vertrag vorgehen. In diesem Zusammenhang erklärt der Auftragnehmer ausdrücklich, sämtliche Vertragsgrundlagen des bisherigen Vertrages, welchen er sohin sinngemäß weiterführt, vollinhaltlich zu kennen, bestätigt, die dort angeführten Vertragsunterlagen erhalten oder aber zumindest in diese ausreichend Einsicht bekommen zu haben, um die Leistungen daraus vollinhaltlich in Art und Umfang ableiten zu können, weiters dass er sich vor Übernahme des Auftrages über die örtlichen Verhältnisse und den tatsächlichen Zustand vollumfänglich unterrichtet hat.
3. Geänderter Auftrag und Leistungsumfang
Ausgangsbasis für die nunmehrige Auftragssumme als Pauschalfestpreis ist der mit dem ursprünglichen Auftragnehmer vereinbarte
Pauschalfestpreis von | EUR … |
zzgl 20 % MwSt | EUR … |
zusammen | EUR … |
Die Schlussrechnung des ursprünglichen Auftragnehmers wird in Abzug gebracht und einvernehmlich auch als Basis der Leistungsabgrenzung festgelegt.
Diese beträgt netto | EUR … |
zzgl 20 % MwSt | EUR … |
Insgesamt sohin | EUR … |
Einvernehmlich festgehalten wird, dass die Zahlungen bis einschließlich der 2. Rate an den ursprünglichen Auftragnehmer bereits erfolgt sind.
Die weiteren Raten ab einschließlich der 4. bleiben wie dort definiert aufrecht. Die 3. Rate wird der Höhe nach aufgrund der bereits erbrachten Leistungen einvernehmlich bestimmt mit netto EUR …
Die 3. und 4. Rate kommen sofort zur Auszahlung, Zug um Zug gegen Erlag einer Erfüllungsgarantie in Höhe von EUR …, Laufzeit bis einschließlich …
Der Zahlungsplan ergibt sich damit im Einzelnen wie folgt:
3. Rate | Fertigstellung Untergeschoß | EUR … |
| zuzüglich 20 % MwSt | EUR … |
4. Rate | Fertigstellung … | EUR … |
| zuzüglich 20 % MwSt | EUR … |
5. Rate | Fertigstellung … | EUR … |
| zuzüglich 20 % MwSt | EUR … |
6. Rate | Fertigstellung und Übernahme | EUR … |
| zuzüglich 20 % MwSt | EUR … |
7. Rate | Nach Fertigstellung und Übergabe einer | EUR … |
| Gesamt | EUR … |
Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen ausschließlich auf das Konto IBAN … BIC … Eine allfällige Änderung der Bankverbindung ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Endtermin, wie im ursprünglichen Bauvertrag festgelegt, aufrecht erhalten bleibt. Der Auftragnehmer macht auch aus diesem Titel keine Mehrkosten geltend. Die überschlägig ermittelten Kosten für Forcierungsmaßnahmen etc für die Erreichung einer vertragskonformen und zeitgerechten Wohnungs- bzw Objektübergabe sind im definierten Pauschalfestpreis bereits berücksichtigt.
4. Gewährleistung
Festgehalten wird, dass durch die gegenständliche Vereinbarung der Auftragnehmer in sämtliche Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Bauvertrag vom … eintritt und auch die Gewährleistungsverpflichtung für die bereits von der xy Bau GmbH erbrachten Leistungen übernimmt.