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Neu Dokument-ID: 1009951

Vorschrift

Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)

Inhaltsverzeichnis

TEIL F

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

4.

CPV-Codes.

5.

Beschreibung der Hauptmerkmale des Projekts.

6.

Wert der Preise.

7.

Art des Wettbewerbs (offen oder nichtoffen).

8.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

9.

Datum der Entscheidung des Preisgerichts.

10.

Anzahl der Teilnehmer

  1. Anzahl der Teilnehmer, bei denen es sich um KMU handelt;
  2. Anzahl der ausländischen Teilnehmer.

11.

Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Gewinners (der Gewinner) des Wettbewerbs und Angabe dazu, ob es sich beim Gewinner (den Gewinnern) um kleine und mittlere Unternehmen handelt.

12.

Angaben darüber, ob der Wettbewerb mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für das (die) bekanntgegebene(n) Projekt (Projekte) relevant sind.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Sonstige einschlägige Auskünfte.