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Neu Dokument-ID: 1009952

Vorschrift

Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)

Inhaltsverzeichnis

TEIL G

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

CPV-Codes.

3.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

4.

Beschreibung des Auftrags vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

5.

Die etwaige durch die Änderung bedingte Preiserhöhung.

6.

Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.

7.

Tag der Entscheidung über die Auftragsvergabe.

8.

Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).

9.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

10.

Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

11.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Sonstige einschlägige Auskünfte.