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Dokument-ID: 1275012
Patronatserklärungen im Jahresabschluss
Allgemeines
Bei Patronatserklärungen handelt es sich um eine Form der Kreditbesicherung, bei welcher der Patron (Dritter) dem Gläubiger die Zusage erteilt, den Schuldner (Protegé) finanziell so abzusichern, dass dieser den Gläubiger bei Bedarf befriedigen kann.